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Radar legal
21 août 2014

Deutschem Raser droht Gefängnis

Geschwindigkeitskontrollen Schweiz

Untenstehender Artikel stand am 5. August 2014 in der TZ-Online. Damit ist deutlich daß zu schnell fahren in der Schweiz ein hohes Risiko ist. Der einzige weg um ohne sorgen in der Schweiz zu fahren ist mit ein legalen Radarwarner. Es gibt übrigens nur ein Gerät was legal ist, daß ist der STIG. Dieses Gerät ist ein Elektrosmogmeßgerät das Radar- und Laserstrahlung signalisiert. Dieses Jahr sind die neueste Kontrolle Fahrzeug in Dienst getreten. Durch den Einsatz dieser Fahrzeuge sind die traditionellen Radarwarner wertlos. Es gibt nur ein Gerät, das diese neue Form der Kontrolle registrieren kann, aber das ist ein Elektrosmogmeßgerät. Mehr und mehr Menschen haben dieses Gerät angeschafft um Feste, Mobile und Fahrende Radarfallen rechtzeitig zu bemerken.

Bei Rasern kennen die Schweizer keine Gnade: Nach der Beschlagnahme seines Autos droht dem Raser aus Deutschland auch noch das Gefängnis. 

Einem Raser aus Deutschland droht in der Schweiz nach der Beschlagnahme seines Autos nun auch noch Gefängnis. „Wir sind durch das Gesetz gezwungen, eine Haftstrafe zwischen einem und vier Jahren zu verlangen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Elisabeth Strebel. Diese Anklage werde jetzt vorbereitet.

Der 59-jährige Deutsche war am Sonntag mit 215 Stundenkilometern auf der A1 nahe der Ortschaft Spreitenbach (Kanton Aargau) geblitzt und kurz darauf gestoppt worden. Maximal erlaubt ist auf eidgenössischen Autobahnen Tempo 120. Bei 80 Sachen und mehr über dem Limit werden Fahrer nach dem vor anderthalb Jahren deutlich verschärften Schweizer Verkehrsrecht „Via Sicura“ offiziell als „Raser“ eingestuft und in aller Regel hart bestraft.

Hohe Geldstrafe
Möglich sei aber, dass eine Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dann werde sie in jedem Fall mit einer Geldbuße verbunden, die mehrere Tausend Franken betragen könne. Unabhängig davon wird das Fahrzeug des Rasers - in diesem Fall eine ältere Mercedes-Limousine - einbehalten und zugunsten der Staatskasse verkauft.

Das bedeutet die „Via Sicura“ in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2013 greift die Schweiz gegen Raser hart durch. Ziel ist es die Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen zu erhöhen. In Folge dessen wurde, laut ADAC, auch der sogenannte "Rasertatbestand" eingeführt.

Dafür ist in der Schweiz als Strafe auch eine vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren vorgesehen. Für die Ahndung sind grundsätzlich die einzelnen Kantone zuständig.

Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es allerdings nicht. Doch im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte Person – sofern sie die Haft nicht antritt – in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben, was gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann.

Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Hierfür ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich.

Mehr Informationen: http://www.radarwarnerlegal.at

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